Bürokratie & Entwicklung

Rückforderungen von Corona-Soforthilfen in Hessen

Zu Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 wollte der Staat den Unternehmen schnell und unbürokratisch helfen. Die Corona-Soforthilfen boten eine finanzielle Unterstützung für alle, die die wirtschaftlichen Folgen nicht aus eigener Kraft tragen konnten.

Diese Soforthilfe war eine einmalige Zahlung und wurde auf den offiziellen Informationsseiten des Landes Hessen als nicht rückzahlbarer Zuschuss bezeichnet.

Warum kommen jetzt die Aufforderungen zur Rückmeldung?

Umso überraschender hat das Land Hessen nun - fünf Jahre später - ein Rückmeldeverfahren zu den damaligen Soforthilfen gestartet. Dabei soll nachträglich überprüft werden, ob die Auszahlungen im jeweiligen Einzelfall rechtmäßig waren oder es zu Überkompensationen kam. Wer im Frühjahr 2020 einen finanziellen Zuschuss im Rahmen der Corona-Soforthilfe bekommen hat, erhält jetzt eine E-Mail vom hierfür zuständigen Regierungspräsidium Kassel mit der Aufforderung zur Rückmeldung.

Wie läuft das Verfahren ab und was müssen Sie beachten?

Die Empfänger werden aufgefordert, über ein hierfür eigens eingerichtetes Online-Portal ihre tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum März-Juni 2020 anzugeben. Diese Angaben können grundsätzlich eigenständig gemacht werden. Lassen Sie sich im Zweifel jedoch von einem Steuerberater helfen, um die Rückmeldung korrekt durchzuführen.

Wichtig ist, dass die angegebene und häufig recht kurze Rückmeldefrist eingehalten wird, da ansonsten die gesamte Summe der Soforthilfe zurückgefordert werden könnte. Eine Verlängerung der Rückmeldefrist ist auf Antrag möglich.

Was passiert nach dem Rückmeldeverfahren?

Stellt die Behörde auf Grundlage Ihrer Rückmeldung fest, dass Sie als Corona-Soforthilfe mehr Geld erhalten haben, als Ihnen nach den damals bestehenden Vorgaben zugestanden hätte, wird die Überkompensation per Bescheid zurückgefordert.

Gegen einen solchen Rückforderungsbescheid können Sie Rechtsmittel einlegen. In Hessen muss hierfür innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids Klage erhoben werden – ohne das sonst übliche vorherige Widerspruchsverfahren.

Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage hängen vom jeweiligen Einzelfall ab und lassen sich nicht pauschal beurteilen. Eine Rechtswidrigkeit des Rückforderungsbescheids kann sich beispielsweise ergeben aufgrund einer fehlerhaften Berechnung durch die Behörde, aufgrund von Verfahrensfehlern oder einer unzureichenden Begründung der Rückforderung.

In jedem Fall hat die Klage den unmittelbaren Vorteil, dass Sie den zurückgeforderten Betrag so lange nicht zahlen müssen bis rechtskräftig, d.h. abschließend, über Ihre Klage entschieden ist.

Betroffene sollten keinesfalls vorschnell Zahlungen auf einen Rückforderungsbescheid tätigen, sondern diesen von einem Anwalt prüfen lassen.

Unsere auf Verwaltungsrecht spezialisierten Anwälte verfügen über breite Erfahrung beim Thema Coronahilfen. Gerne beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen und vertreten Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Interessen.