Markt & Wettbewerb

Incoterms® Problemfälle Ab Werk (EXW) und Geliefert Verzollt (DDP)

Die Incoterm-Klauseln sorgen im internationalen Handel für eine einheitliche Basis für die Auslegung von internationaler Kauf- und Lieferverträge. Sie regeln vor allem dem Gefahrenübergang und die Aufteilung der Kosten für Fracht, Versicherungsprämien, Einfuhr- und Ausfuhrzölle sowie die daran geknüpften Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer.

Nach der Abholklausel (EXW) hat der Verkäufer seine Lieferverpflichtung gegenüber dem Käufer erfüllt, wenn er die Ware auf seinem Werksgelände oder an einem anderen benannten Ort in transportgerechter Verpackung zur Verfügung stellt. Die Verladung der Ware wie auch die Ausfuhrformalitäten sind im Verantwortungsbereich des Käufers.

Wird die Klausel EXW mit einem Abnehmer, der außerhalb der EU ansässig ist, kann es problematisch werden. Nach geltendem Zollrecht sind juristische Personen, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, nicht befugt, innerhalb der EU in eigenem Namen und für eigene Rechnung eine Zollanmeldung abzugeben. Folglich bleibt der Verkäufer grundsätzlich Ausführer mit allen Pflichten, auch wenn EXW anders lautet.

Die Klausel DDP (geliefert, verzollt) hat ebenfalls zoll-, außenwirtschafts- und steuerrechtliche Tücken. Prüft der Zoll nachträglich Wareneingänge beim Abnehmer, kann es vorkommen, dass keine Verzollungsnachweise mehr erbracht werden können. Ohne Verzollungsnachweise wird der Prüfungsaufwand deutlich erhöht. Aus der außenwirtschaftlichen Perspektive ist der in der EU ansässige Warenempfänger stets Einführer und folglich in der Pflicht hinsichtlich der Abfertigung, Genehmigung und Aufbewahrung von Dokumenten – unabhängig von den privatrechtlich vereinbarten Lieferbedingungen. Ferner riskiert der Käufer nach der Klausel DDP, dass ihm der Vorsteuerabzug verwehrt wird, da das Verzollen dem Verkäufer obliegt.

Aus diesen Gründen wird spekuliert, dass die beiden genannten Incoterms® in der nächsten Version der Incoterms® (Incoterms® 2020), die am 1. Januar 2020 in Kraft tritt, wegfallen werden.

Wir werden Sie rechtzeitig über die tatsächlichen Änderungen informieren und bei Bedarf Ihr Personal im Ein- und Verkauf schulen. Sprechen Sie uns an!