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EU bezuschusst Markenanmeldung von KMU

EU bezuschusst Markenanmeldungen von KMU

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können ihre Marken-, Design- und Patentanmeldungen seit dem 2. Februar 2026 bis zum 4. Dezember 2026 mit Fördermitteln der Europäischen Union bezuschussen lassen. Im Rahmen des sogenannten KMU-Fonds werden je nach Schutzrecht erhebliche Teile der amtlichen Gebühren übernommen. Ziel des Programms ist es, Unternehmen beim Aufbau und der Sicherung ihres geistigen Eigentums finanziell zu entlasten.

Förderfähig sind Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro. Bezuschusst werden unter anderem Kosten für die Marken- und Designanmeldung, für Patentanmeldungen sowie für eine Vorabprüfung bestehender Schutzrechte (sog. IP-Scan). Für nationale und europäische Marken- und Designanmeldungen können bis zu 75 % der amtlichen Gebühren erstattet werden, für internationale Anmeldungen bis zu 50 %.

Wann und wie muss der Förderantrag gestellt werden?

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das EUIPO und muss zwingend vor der eigentlichen Anmeldung des Schutzrechts erfolgen. Erst nach Bewilligung darf die Marken-, Design- oder Patentanmeldung eingereicht werden. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.

Damit ist das Förderverfahren unmittelbar mit der rechtlichen Vorbereitung der Markenanmeldung verknüpft. Bereits im Vorfeld müssen Schutzumfang, Klassenwahl und Anmeldestrategie festgelegt werden.

Welche Risiken bestehen bei Förderantrag und Markenanmeldung?

Unklare Markenbezeichnungen, unzutreffende Waren- und Dienstleistungsklassen oder formale Fehler im Antragsverfahren können nicht nur zur Zurückweisung der Marke führen, sondern auch den Verlust der Fördermittel zur Folge haben. Hinzu kommt das Risiko, dass ältere Markenrechte entgegenstehen und kostenintensive Widerspruchs- oder Streitverfahren ausgelöst werden.

Gerade weil Förderantrag und Markenanmeldung rechtlich ineinandergreifen, ist eine abgestimmte Vorgehensweise erforderlich, um wirtschaftliche und rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Wie unterstützt KKP.LAW  Unternehmen bei der Nutzung der Förderung?

Unsere auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwälte unterstützen Unternehmen sowohl bei der rechtssicheren Anmeldung von Marken und Designs als auch bei der ordnungsgemäßen Beantragung und Nutzung der EU-Förderung. Wir prüfen die Fördervoraussetzungen, begleiten das Antragsverfahren und entwickeln eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Schutzrechtsstrategie.

Unternehmen, die eine Markenanmeldung planen, sollten die bestehenden Fördermöglichkeiten frühzeitig berücksichtigen und das Verfahren rechtlich begleiten lassen.

Wir beraten Sie gerne zur Markenanmeldung unter Nutzung der EU-Förderprogramme und übernehmen auf Wunsch sowohl die Antragstellung als auch die Anmeldung Ihres Schutzrechts.