Bürokratie & Entwicklung

Erfolg vor dem BVerwG für Rohstoffgewinnung am Langener Waldsee

Die Rohstoffgewinnung am Langener Waldsee erfolgt im Einklang mit Natur- und Artenschutz – KKP vor Bundesverwaltungsgericht für Unternehmen des Sand- und Kiesabbaus erfolgreich.

Geklagt hatte der hessische Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) gegen die Genehmigungen für die Erweiterung des Abbaus von Kies und Quarzsand am Langener Waldsee. Er hatte damit in den Vorinstanzen jeweils keinen Erfolg. Gestern wies in letzter Instanz auch das Bundesverwaltungsgericht die Revision als unbegründet zurück. Das Gericht hob in seiner Begründung insbesondere hervor, dass die Regelungen des besonderen Artenschutzes bei der gerichtlichen Überprüfung richtig angewendet worden sind.

KKP hat mit seiner Expertise im Bergrecht und Umweltrecht das Sand und Kies abbauende Unternehmen als Beigeladene in den Verfahren von Anfang an beraten und vertreten.